Deutsche Unrechtsgeschichte – nationalsozialistisches und sozialistisches Unrecht in der juristischen Ausbildung

Mit der Reform des § 5a DRiG ist die Auseinandersetzung mit nationalsozialistischem und sozialistischem Unrecht erstmals verbindlicher Bestandteil der juristischen Ausbildung geworden. Doch warum erfolgte dieser Schritt erst jetzt? Welche Verantwortung tragen Juristinnen und Juristen, wenn Recht zur Legitimation staatlicher Herrschaft und Unterdrückung genutzt wird? Und welche Lehren lassen sich aus den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts für den Schutz von Demokratie und Rechtsstaat heute ziehen?

Im Interview erläutert der Rechts- und Zeithistoriker Professor Dr. Benjamin Lahusen, weshalb die Beschäftigung mit deutschem Justizunrecht weit über die Rechtsgeschichte hinausweist. Er spricht über die Rolle der Jurisprudenz in Diktaturen, die Grenzen eines rein formalen Rechtsverständnisses und die Bedeutung historischer Selbstreflexion für die juristische Ausbildung der Gegenwart. Anlass des Gesprächs ist das neue Lehr- und Studienbuch „Deutsche Unrechtsgeschichte im 20. Jahrhundert“, das die Geschichte des Rechts im Nationalsozialismus und in der SED-Diktatur erstmals umfassend im Kontext des reformierten § 5a DRiG aufbereitet.

 

Interview mit Professor Dr. Benjamin Lahusen

Weshalb wurde die Auseinandersetzung mit nationalsozialistischem und sozialistischem Unrecht erst durch die Reform des § 5a DRiG ausdrücklich Teil der juristischen Ausbildung – und was sagt das über den bisherigen Umgang der deutschen Juristenausbildung mit ihrer eigenen Geschichte aus?

Die Reform des § 5a DRiG markiert einen bemerkenswerten Einschnitt. Obwohl die Rolle von Juristen im Nationalsozialismus seit Jahrzehnten erforscht wird und auch das Justizunrecht der DDR längst Gegenstand historischer Untersuchungen ist, gehörte die systematische Auseinandersetzung mit diesen Themen nie verbindlich zum Kernbestand der Juristenausbildung. Die Ausbildung konzentrierte sich traditionell auf das geltende Recht und seine Dogmatik, während die historischen Voraussetzungen und politischen Gefährdungen des Rechtsstaats oft als Randthemen behandelt wurden. Die Reform bringt damit eine wichtige Erkenntnis zum Ausdruck: Juristinnen und Juristen sollen nicht nur wissen, wie Recht funktioniert, sondern auch verstehen, wie Recht missbraucht werden kann. Dass diese Einsicht erst jetzt ausdrücklich gesetzlich verankert wurde, zeigt zugleich, wie lange die deutsche Juristenausbildung dazu tendierte, ihre eigene Geschichte als Spezialthema der Rechtsgeschichte zu betrachten und nicht als Teil ihrer professionellen Selbstreflexion.

 

Welche Verantwortung tragen Juristinnen und Juristen in politischen Systemen, in denen Unrecht durch Gesetze und Gerichte legitimiert wird?

Die Geschichte des 20. Jahrhunderts zeigt, dass Unrecht nicht nur gegen das Recht, sondern auch mithilfe des Rechts begangen werden kann. Weder im Nationalsozialismus noch in der DDR wurde staatliche Gewalt ausschließlich außerhalb rechtlicher Strukturen ausgeübt. Vielmehr wirkten Gesetze, Gerichte, Staatsanwälte und Verwaltungsbehörden aktiv an der Durchsetzung politischer Herrschaft mit. Juristinnen und Juristen tragen deshalb eine besondere Verantwortung. Sie sind nicht bloß technische Anwender von Normen, sondern Akteure, die darüber entscheiden, wie Recht interpretiert, angewandt und legitimiert wird. Die Berufsethik des Juristen erschöpft sich nicht im Gehorsam gegenüber dem Gesetz. Sie verlangt die Fähigkeit, die Voraussetzungen rechtsstaatlicher Ordnung zu erkennen und ihre Gefährdungen kritisch zu reflektieren.

Zeigt die Geschichte des deutschen Justizunrechts, dass Recht ohne moralische und demokratische Bindung selbst zum Werkzeug staatlicher Unterdrückung werden kann?

Die deutsche Geschichte liefert hierfür eindrucksvolle Beispiele. Vor allem im Nationalsozialismus, aber auch in der DDR wurden staatliche Herrschaftsansprüche durch rechtliche Verfahren, Institutionen und Argumentationsmuster abgesichert. Dies bedeutet nicht, dass Recht und Moral identisch wären. Es zeigt jedoch, dass Recht seine freiheitssichernde Funktion nur dann erfüllen kann, wenn es an rechtsstaatliche, demokratische und menschenrechtliche Prinzipien gebunden bleibt. Die Vorstellung, Juristen könnten sich allein auf die formale Geltung einer Norm zurückziehen, hat sich historisch als gefährliche Illusion erwiesen. Recht ist niemals wertneutral. Es lebt von den Voraussetzungen einer politischen Ordnung, die Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde garantiert.

Warum ist die Beschäftigung mit nationalsozialistischem und sozialistischem Justizunrecht nicht nur ein historisches Thema, sondern auch für heutige Debatten über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und staatliche Macht relevant?

Die Auseinandersetzung mit historischem Justizunrecht ist keine Übung im rückblickenden Moralisieren. Sie schärft vielmehr den Blick für die Fragilität rechtsstaatlicher Institutionen. Demokratische Ordnungen sind nicht allein durch Verfassungen gesichert; sie leben von einer politischen Kultur, die unabhängige Gerichte, Grundrechte und die Begrenzung staatlicher Macht respektiert. Die Geschichte zeigt, dass diese Voraussetzungen keineswegs selbstverständlich sind. Gerade in einer Zeit, in der weltweit über die Rolle von Gerichten, den Schutz von Minderheiten und die Grenzen staatlicher Eingriffe gestritten wird, gewinnt die historische Erfahrung neue Aktualität. Wer versteht, wie Juristen in der Vergangenheit zur Stabilisierung von Unrechtssystemen beigetragen haben, erkennt auch die Verantwortung, die Juristen heute für die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat tragen.

 

Herr Professor Lahusen, wir danken Ihnen für das Gespräch.

 

Das Buch

Das Buch "Deutsche Unrechtsgeschichte im 20. Jahrhundert" beleuchtet die Entwicklung des deutschen Rechts vor dem Hintergrund nationalsozialistischen und sozialistischen Unrechts. In zwölf Beiträgen renommierter Expertinnen und Experten werden zentrale Rechtsgebiete historisch und problemorientiert eingeordnet. Als erste umfassende Darstellung zum reformierten § 5a DRiG richtet sich das Werk an Studierende, Lehrende sowie Praktikerinnen und Praktiker, die die Geschichte und Verantwortung des Rechts besser verstehen möchten.

Toptitel

Lahusen / Eichenberg / Payk / Priemel

Deutsche Unrechtsgeschichte im 20. Jahrhundert

Deutsche Unrechtsgeschichte im 20. Jahrhundert

Ein Lehr- und Studienbuch zum nationalsozialistischen Unrecht und Unrecht der SED-Diktatur

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Die Herausgebenden

Julia Eichenberg, Benjamin Lahusen, Marcus Payk und Kim Christian Priemel lernten sich kennen, als sie zur selben Zeit von der VolkswagenStiftung und der ThyssenStiftung gefördert wurden. Aus dem gemeinsamen Interesse an rechtsgeschichtlichen Fragen entstand 2014 ein Arbeitskreis, der über viele Jahre hinweg zweimal im Semester an der Humboldt-Universität zu Berlin zusammenkam, um über die Schnittmengen von Recht und Geschichte zu reflektieren. Mittlerweile ist Julia Eichenberg Privatdozentin und lehrt Neuere Europäische Geschichte in Bayreuth und Berlin, Benjamin Lahusen ist Professor für Bürgerliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte in Frankfurt (Oder), Marcus Payk ist Professor für Neuere und Neueste Geschichte in Hamburg und Kim Christian Priemel ist Professor für Europäische Zeitgeschichte in Oslo.

 

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Stand: Juni 2026

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