Ausbildung zur/zum Notarfachangestellten: ein Beruf mit Perspektive

von Dr. Thomas Winkelmann, Notar a. D., Geschäftsführer Notarkasse A.d.ö.R.

Die Ausbildung zur oder zum Notarfachangestellten verbindet juristisches Fachwissen mit einer abwechslungsreichen Tätigkeit für und mit Menschen. Sie verbindet die enge Einbindung in die notarielle Praxis mit der Vermittlung vertiefter Rechtskenntnisse quer durch das BGB und andere zentrale Gesetze, insbesondere im Immobiliarsachenrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht.

Wer die Ausbildung zur oder zum Notarfachangestellten absolviert hat, begleitet Rechtsuchende bei wichtigen Lebensentscheidungen und wirkt bei der Vorbereitung und Umsetzung rechtlicher Gestaltungen rund um den Grundstückskauf, die Gründung einer Gesellschaft oder die Gestaltung von Testamenten mit. Diese Mischung aus praktischen Fertigkeiten, theoretischem Wissen und verantwortungsvoller Tätigkeit für die Beteiligten macht die Ausbildung zur oder zum Notarfachangestellten zu einem menschlich wie fachlich spannenden Karriereweg.

Dieser Beitrag beleuchtet die Anforderungen an den Beruf, den Ablauf der Ausbildung und die anschließenden Karriereoptionen für Notarfachangestellte.

 

Notarfachangestellte-Ausbildung: Anforderungen 

Die Vielfalt des notariellen Berufsalltags spiegelt sich auch in den Anforderungen wider, die an einen Auszubildenden gestellt werden.

Der Notar berät Rechtsuchende und entwickelt Lösungen für deren konkrete Lebenssituation. Er entwirft Urkunden und sorgt dafür, dass die Erklärungen der Beteiligten gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen Stellen wirksam umgesetzt werden. Kurz: Er lässt die Wünsche der Beteiligten Realität werden, indem er ihre praktischen Ziele juristisch präzise, rechtssicher und eindeutig in einer Urkunde niederlegt. Dank ihrer Eindeutigkeit dient die Urkunde zudem der Beweissicherung und Streitvermeidung.

Diese Aufgaben kann der Notar nicht allein bewältigen, sondern nur zusammen mit einem Team, insbesondere mit den Notarfachangestellten. Auszubildende sollten daher ein großes Interesse an juristischen Themen und der Arbeit mit Gesetzestexten mitbringen, um die an einer Notarstelle anfallenden rechtlichen Vorgänge nachvollziehen sowie deren Vorbereitung und Abwicklung unterstützen zu können. Neben dem fachlichen Wissen kommt die sprachliche Fähigkeit zum Tragen, tatsächliche und rechtliche Gestaltungen in eine eindeutig formulierte Urkunde zu überführen.

Ausgangs- und Mittelpunkt der notariellen Berufstätigkeit sind der Mensch und seine Bedürfnisse. Deshalb muss ein Auszubildender speziell die für den Umgang mit Beteiligten erforderlichen sozialen Kompetenzen mitbringen. Hierzu zählen:

  • Einfühlungsvermögen in die Situation der Beteiligten,
  • eine schnelle Auffassungsgabe bei der Identifizierung der Kernanliegen und
  • die Fähigkeit, auch komplexe Sachverhalte zu ordnen und Lösungen verständlich zu erläutern.

Diese Qualifikationen werden während der Ausbildung zur oder zum Notarfachangestellten verlangt und weiterentwickelt.

Die Tätigkeit an einer Notarstelle ist Teamarbeit. Wer die Ausbildung zur oder zum Notarfachangestellten anstrebt, sollte sich also als Teil einer Gemeinschaft begreifen und bereit sein, sich im Hinblick auf die organisatorischen Abläufe im Büro mit dem Notar und den weiteren Mitarbeitern abzustimmen. Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit sowie ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Sorgfalt sind Voraussetzungen für die Tätigkeit bei einem Notar.

Der Beruf des Notarfachangestellten steht grundsätzlich allen offen. Ein qualifizierender Schulabschluss ist für den Einstieg ausreichend; Realschulabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur können von Vorteil sein. Ausschlaggebend für den beruflichen Erfolg sind die fachlichen und zwischenmenschlichen Fähigkeiten sowie die Einsatzbereitschaft am Arbeitsplatz.

 

Ablauf der Ausbildung zur/zum Notarfachangestellten

Die Ausbildung zur oder zum Notarfachangestellten dauert im Regelfall drei Jahre. Sie kann unter Umständen auf zwei Jahre verkürzt werden, beispielsweise wenn der Auszubildende die Hochschulreife, Leistungsnachweise aus einem Studium der Rechtswissenschaft oder ähnliche Qualifikationen vorweist. Die Ausbildung selbst findet vor allem vor Ort an einer Notarstelle statt. Der Auszubildende wird von Anfang an in die Praxis eingebunden und schrittweise mit allen an einer Notarstelle anfallenden, zunehmend komplexeren Aufgaben betraut. So lernt er nach und nach die unterschiedlichen Rechtsgebiete kennen. Er erwirbt Know-how in den Bereichen der Fristenverwaltung, des Büromanagements sowie des Vollstreckungs- und Kostenrechts und wird nach angemessener Zeit zunehmend in die Betreuung von Beteiligten eingebunden. Er bearbeitet notarielle Vorgänge eigenverantwortlich und bereitet nach und nach auch komplexere Urkunden vor.

Unterricht an der Berufsschule ergänzt die praktische Ausbildung. Dort wird das theoretische Grundlagenwissen vermittelt. Idealerweise stehen den Auszubildenden während der Ausbildungszeit nicht nur der Notar selbst, sondern auch fest zugewiesene Mitarbeiter als Mentoren und Ansprechpartner zur Seite.

Am Ende des letzten Ausbildungsjahrs findet die Abschlussprüfung für Notarfachangestellte statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Mit Bestehen der Prüfung dürfen die Auszubildenden die Bezeichnung "Notarfachangestellte" führen und besitzen einen ganzen Strauß wertvoller Qualifikationen.

 

Weitere Karriereoptionen für Notarfachangestellte

Das Bestehen der Abschlussprüfung ist nicht zwangsläufig der Endpunkt der beruflichen Aus- und Fortbildung. Vielmehr stehen engagierten und qualifizierten Notarfachangestellten vielfältige Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Hierzu zählt etwa der Fortbildungsabschluss "Bachelor Professional im Notariat", der eine weitere Vertiefung der fachlichen Qualifikation ermöglicht.

Die Notarkasse A.d.ö.R. bietet in ihrem Tätigkeitsbereich (Freistaat Bayern und Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken) darüber hinaus die Ausbildung zur Inspektorin/zum Inspektor im Notardienst als eigenständigen und besonders anspruchsvollen Qualifizierungsweg an. Der „Bachelor Professional im Notariat“ ist in diese Ausbildung integriert; zusätzlich findet eine Vielzahl exklusiver Präsenzkurse statt. Dies eröffnet gerade hoch qualifizierten Notarfachangestellten die Möglichkeit, nach Teilnahme an einem zweijährigen Vorbereitungslehrgang und Bestehen der Inspektorenprüfung in den Dienst der Notarkasse übernommen zu werden.

Als Inspektor im Notardienst steht der Absolvent im öffentlichen Dienst bei der Notarkasse, bleibt jedoch an der Notarstelle vor Ort tätig. Er erhält eine Vergütung nach TV-L mit zusätzlichen Leistungen und Aufstiegsmöglichkeiten und nimmt an der Notarstelle innerhalb des Teams eine Rolle als besonders fachkundiger und leitender Mitarbeiter ein, der mit der Vorbereitung und Abwicklung komplexer rechtlicher Vorgänge betraut wird.

 

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Stand: Oktober 2026

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