GEAS-Reform 2026 – härtere Regeln, mehr Solidarität?
von Christian Keitel
Wer aktuell einen Blick in das neue Asylgesetz wirft, findet sich angesichts zahlreicher weggefallener Vorschriften und aufgrund von Verweisungen auf europäische Regelungen nicht mehr zurecht.
Denn seit dem 12.06.2026 gelten die insgesamt elf Rechtsakte des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), mit dem die Europäische Union (EU) irreguläre Einreisen in das Hoheitsgebiet ihrer Mitgliedstaaten verhindern, die irreguläre Sekundärmigration bekämpfen, die Bearbeitung von Asylverfahren beschleunigen und einen einheitlichen europäischen internationalen Schutz etablieren will.
Besondere Bedeutung erlangt dabei die Aufwertung von Richtlinien zu unmittelbar anwendbaren Verordnungen. Daneben wird das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren bezüglich der Bearbeitung von Asylanträgen durch die Asyl- und Migrationsmanagent-Verordnung (AMMVO) neu geregelt. Doch ist das bisher bekannte „Dublin“-System dadurch wirklich dead – oder lebt sein Geist mit all den zutage getretenen Missständen der letzten Jahre vielmehr unter neuem Label weiter?
1. Härtere Regelungen – „Ruanda-Plan“ made by EU?
Zur Realisierung der genannten Ziele verschärft die EU ihr Asylverfahrensrecht. Aufgrund neuer Regelungen zu sicheren Dritt- und Herkunftsstaaten – die einen „Ruanda-Plan“ nach britischem Vorbild ermöglichen – und zur qualifizierten Ablehnung bei Antragstellern aus Herkunftstaaten mit unionsweiter Anerkennungsquote von maximal 20 Prozent sollen Anträge schneller abgelehnt und eine unmittelbar anschließende Rückführung der Antragsteller sichergestellt werden. Dies soll bereits an den Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten stattfinden, wo sich Antragsteller für bis zu sechs Monaten in Unterbringungseinrichtungen aufzuhalten haben und ihnen die Einreise in die EU nicht gestattet wird. Anreize für eine irreguläre Sekundärmigration innerhalb der EU-Mitgliedstaaten werden durch Regelungen zu Leistungskürzungen und Freiheitsbeschränkungen unterbunden.
2. Mehr Solidarität – oder bürokratische Krisenbewältigung?
Die Forderungen der an den EU-Außengrenzen gelegenen Mitgliedstaaten nach mehr Solidarität werden durch die Schaffung eines neuen Solidaritätspools beantwortet. Solidaritätsleistungen können von unter Migrationsdruck stehenden Staaten abgerufen werden – sofern sie ihrerseits keine systemischen Mängel aufweisen. Hierdurch sollen die an den Außengrenzen gelegenen Mitgliedstaaten darüber hinaus angehalten werden, künftig nicht einseitig von den vereinbarten GEAS-Regeln abzuweichen. Damit zusammenhängend versucht der Unionsgesetzgeber erstmals eine „Krise“ zu definieren und schafft mit der Krisenbewältigungsverordnung Regelungen zur legalen Abweichung von unionsrechtlichen Standards.
3. Herausforderungen durch die Umsetzung ins nationale Recht
Trotz unmittelbarer Anwendbarkeit eröffnen die neuen EU-Verordnungen zahlreiche Umsetzungsspielräume für die Mitgliedstaaten. Der deutsche Gesetzgeber hatte sich bei der Anpassung des nationalen Rechts zwischen den Grundsätzen des Normwiederholungsverbots und des effet utile und der Beachtung der Normenklarheit zu bewegen. Es lässt sich feststellen, dass bei dem erst am 28.04.2026 verkündeten GEAS-Anpassungsgesetz zu oft versucht wurde, die unionsrechtlichen Regelungen in das nationale Recht "hineinzupressen". So findet sich die nach der AMMVO vorgesehene Überstellungsentscheidung (zusätzlich) im Asylgesetz (und dort) allenfalls in der Abschiebungsanordnung oder Abschiebungsandrohung wieder. Weitere Unklarheiten bestehen durch unionsrechtswidrige Übergangsregelungen und durch die Abschaffung des Familienasyls. Diese und weitere Regelungen führen zu zahlreichen Problemen in der praktischen Rechtsanwendung, die es künftig – insbesondere durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit – zu lösen gilt.
Literaturempfehlung
Das neue GEAS 2026 kompakt erklärt: Mit dem Einführungsband von Christian Keitel erhalten Praktikerinnen und Praktiker eine fundierte Orientierung zu den ab dem 12. Juni 2026 geltenden Regeln des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Verständlich aufbereitet, systematisch strukturiert und auf dem neuesten Rechtsstand erläutert das Werk die zentralen Rechtsakte des GEAS, ihre Auswirkungen auf das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie wichtige Übergangsregelungen und offene Rechtsfragen. Ein unverzichtbarer Leitfaden für Justiz, Anwaltschaft, Behörden und alle, die sich frühzeitig mit dem neuen europäischen Asylrecht vertraut machen möchten.
Keitel
Der Einführungsband zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems 2026
Christian Keitel ist Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart und als stellvertretender Vorsitzender der 13. Kammer (Migrationsrechtskammer) sowie als Teil der GEAS-AG des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit den neuen Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vertraut. Er führt landesweit Fortbildungen zum GEAS durch und lehrt an der Eberhard Karls Universität Tübingen Migrationsrecht.
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Stand: Juni 2026
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