Klausur geschafft. Und jetzt?

Nach der Klausur möchtest du am liebsten sofort abschalten? Verständlich. Wer jedoch auf die Nachbesprechung oder Klausureinsicht verzichtet, verschenkt wertvolle Chancen zur Verbesserung.

Welche typischen Fehler sich wiederholen und wie du daraus für die nächste Prüfung lernst, erklärt der folgende Beitrag.

 

Verhalten nach der Klausur

von Prof. Dr. Isabella Anders-Rudes, LL.M (Northwestern University, Chicago)

Wenn du aus einer Klausur herauskommst, ist die dringende Empfehlung, mit niemandem zu sprechen. Alle erklären, was sie geprüft haben, und das trägt mehr zur Verunsicherung bei als zur Beruhigung. Auch kommt es dann bei Sichtung der Ergebnisse oft zu Frustrationen, denn man meint, man habe ja das Gleiche geschrieben wie andere.

Die Gesamtleistung ist aber von mehreren Faktoren abhängig, zum Beispiel vom Schreibstil, Normnennungen, Aufbau etc. Daher können Einzelleistungen, die du als ganz ähnlich wahrnimmst, in der Bewertung voneinander abweichen.

Nach der Klausur ist vor der Klausur! Das Wichtigste ist allerdings, dass (außer in den Fällen, in denen du die volle Punktzahl bekommen hast) du an einer eventuellen Nachbesprechung teilnimmst oder dir deine Arbeit in einer Klausureinsicht anschaust. Nur so kannst du deine Fehler erkennen und deine Erkenntnisse mit in die nächste Klausur (auch in anderen Rechtsgebieten) nehmen.

Dieser gleiche Sachverhalt wird so nicht wieder drankommen, denkst du dir. Was ist mein Lerneffekt?

Es gibt Muster, die sich wiederholen. Exemplarisch seien hier genannt: 

  1. Du nennst die Normen nicht richtig.
  2. Du tendierst dazu, alle Tatbestandsvoraussetzungen am Anfang zu nennen, scheidest dann aber beim ersten Prüfungspunkt aus. Für die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen, die dann nicht mehr zu prüfen sind, gibt es keine Punkte.
  3. Du ziehst sogar ganze Prüfungspunkte vor, um dein Wissen zu zeigen, die dann nicht mehr relevant sind.
    Beispiel: § 985 BGB: Oft wird der Besitzer zuerst geprüft, weil er vermeintlich leicht erscheint. Wenn bei der zuerst zu prüfenden Eigentümerstellung diese verneint wird, endet die Prüfung des § 985 BGB an dieser Stelle. Man kommt nicht mehr zum Besitzer. Die Lösungsskizze sieht daher für die Prüfung des Besitzers keine Punkte vor. Daher erhält man keine Punkte, hat aber Zeit in diese Prüfung investiert, die dann an anderer Stelle fehlt.
  4. Du vergisst, die Ergebnisse hinzuschreiben, da du gedanklich schon beim nächsten Thema bist.
  5. Du bildest den Obersatz nicht richtig. Dies wirkt sich bei jeder Anspruchsprüfung in jeder Klausur aus.

Du weißt ohne einen Blick in die Klausur auch nicht, ob du gut subsumierst. Oft neigt man zur Sachverhaltsnacherzählung ohne Subsumtion unter eine bestimmte konkrete Fragestellung.

Besonderes Augenmerk sollte auch auf solche Anmerkungen gelegt werden, die mit "Stil" gekennzeichnet sind. Diese werden sich, wenn man sie nicht durch Klausureinsicht erkennt, wiederholen. Dies kann zum Beispiel sein, dass der Verfasser die Worte "meines Erachtens" oder "ich denke" verwendet. Diese haben in einem juristischen Text keinen Platz. Ferner könnten auch vermehrt die Worte, "da" oder "weil" markiert sein, die auf einen Urteilsstil anstatt eines Gutachtenstils hindeuten.

Die Auseinandersetzung mit deiner bereits geschriebenen Prüfung kann ein wichtiger Baustein für deine nächsten Prüfungsleistungen sein. Nutze diese Gelegenheit!

 

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Stand: Oktober 2026

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