Jobmöglichkeiten als Jurist: Karrierewege nach dem Jurastudium
Das Zweite Staatsexamen in der Tasche – und dann? Der klassische Weg führt in die Justiz oder in eine Kanzlei. Doch die juristische Ausbildung eröffnet dir weit mehr Möglichkeiten: Ob Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt, Notarin oder Notar, Justiziarin oder Justiziar – und darüber hinaus zahlreiche weitere Tätigkeiten in Unternehmen, Verwaltung und Wissenschaft.
Welche Aufgaben erwarten dich in den verschiedenen Berufen? Wo sind Entscheidungsfreiheit, Abwechslung oder Gestaltungsspielraum besonders groß? Und welcher Weg passt zu deinen eigenen Interessen und Stärken? Ein Überblick über klassische juristische Berufe und mögliche Karrierewege hilft dir bei der Orientierung.
Noch auf der Suche nach dem passenden Weg? Der Wegweiser Recht – Basiswissen und Berufsentscheidung von Frank Fechner begleitet alle, die sich erstmals mit Jura beschäftigen, durch die Grundlagen des Fachs und unterstützt dich bei der beruflichen Orientierung.
Bekannte Pfade und verlockende Abzweigungen (Juristische Berufe)
von Frank Fechner; gekürzter Auszug aus "Wegweiser Recht – Basiswissen und Berufsentscheidung"
Nach der Zweiten juristischen Staatsprüfung ist der Weg frei für die typischen juristischen Berufe bei Gericht, in der Staatsanwaltschaft oder in einer Kanzlei. Hinzu kommen außerhalb der Justizverwaltung viele Stellen von Staatsbeamten, für die zwei Staatsexamina vorausgesetzt werden. Darüber hinaus werden viele Stellen gerne an Juristinnen und Juristen vergeben, auch wenn deren Aufgaben nicht direkt mit Recht und Rechtsfindung zu tun haben. So kenne ich verschiedene Personalverantwortliche in Firmen und Kanzler an Universitäten, die „Volljuristen“ sind, d. h. die die beiden Staatsexamina bestanden haben. Juristen sind gewohnt, beide Seiten zu Wort kommen zu lassen. Sie haben gelernt, ihre Emotionen herauszunehmen und sachlich zu argumentieren. Sie sind in der Lage, Entscheidungen zu treffen und diese mit nachvollziehbaren Argumenten zu begründen. Und schließlich kennen sie die rechtlichen Fallstricke, die z. B. dem Arbeitgeber zum Verhängnis werden können.
Für die Berufswahl kann das Referendariat hilfreich sein. Idealerweise hat man während eines Ausbildungsabschnitts die Tätigkeiten kennengelernt, die man in seinem Berufsleben gerne ausüben möchte. Wer sich sicher fühlen möchte in einer Materie, die nach der Einarbeitungszeit kaum jemand so gut beherrscht wie der Stelleninhaber selbst, mag seinen Weg gefunden haben, wer hingegen mehr Abwechslung sucht, wird einen anderen Weg gehen.
Bleiben wir noch kurz bei den klassischen juristischen Berufen.
Richteramt
Der typischste juristische Beruf ist das Richteramt. Richter entscheiden Rechtsstreitigkeiten zwischen streitenden Parteien in einem Zivilgericht oder über die Bestrafung, wenn Recht gebrochen wurde, in einem Strafgericht. Damit kommt dem Richter eine befriedende Funktion zu. Er beeinflusst damit das Leben der Menschen in oftmals grundlegender Weise, beispielsweise auch, wenn er eine Ehe scheidet und einem Elternteil das Sorgerecht zuspricht. Damit tragen Richterinnen und Richter viel Verantwortung. Zwar verfügen sie über das Instrumentarium des Rechts, aber sagt ihnen das Recht, ob der angebliche Vertrag auch abgeschlossen wurde, ob eine Tat auch begangen wurde? Das gilt es erst im Prozess herauszufinden. Hierfür stehen verschiedene Hilfsmittel der Beweisaufnahme zur Verfügung, aber am Schluss müssen doch die Richterin oder der Richter die Entscheidung treffen.
Der Richter am Amtsgericht entscheidet als Einzelrichter und ist meist mit Fällen überhäuft. Für den einzelnen Fall bleibt wenig Zeit und er muss damit rechnen, dass seine Entscheidung in der nächsten Instanz wieder aufgehoben wird. Daher versuchen manche Gerichte, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Es muss dann kein Urteil geschrieben werden und es gibt keine nächste Instanz. Erst im Laufe des Berufslebens kann der Richter in einer höheren Instanz in ein Kollegialgericht kommen, in dem er dann jedoch mit anderen Berufsrichterinnen und -richtern zusammen entscheidet. Neben der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit gibt es Verwaltungsgerichte, deren Mitglieder z. B. über die Rechtmäßigkeit von Behördenentscheidungen wie Verwaltungsakten entscheiden.
Die Besonderheit und das Verlockende dieses Berufs ist die richterliche Unabhängigkeit. Anders als Beamte in einer Behörde sind Richterinnen und Richter nicht weisungsgebunden, d. h. weder Vorgesetzte noch ein Gericht höherer Instanz können ihnen Anordnungen erteilen. Solange sie das Recht nicht beugen, können sie daher entscheiden, wie sie das Recht für richtig halten. Sie dürfen, auch wenn sie Fehlurteile fällen, deswegen nicht disziplinarisch belangt oder versetzt werden. Die einzige Folge von Fehlurteilen ist, dass diese in der nächsten Instanz aufgehoben werden können. Die Freiheit des Richters reicht allerdings nicht so weit, dass er sich die Fälle heraussuchen könnte, die er gerne entscheiden möchte. Der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts, der zu Beginn des Jahres beschlossen wird, regelt im Voraus und abstrakt, welchem Richter welcher Fall zugeordnet wird. Das hat für die Bürgerinnen und Bürger den Vorteil, dass die Zuweisung zu einem Richter zufällig erfolgt und nicht etwa auf Sympathie oder Antipathie zu den Betroffenen beruht. Dies ist das Recht auf den „gesetzlichen Richter“.
Staatsanwaltschaft
In der Strafrechtspflege ist es die Staatsanwaltschaft, die über die Anklage einer möglichen Straftat vor dem Strafgericht entscheidet. Sie wird als „Herrin des Verfahrens“ bezeichnet. Tatsächlich ist es in der Praxis allerdings meist so, dass die Polizei die Ermittlungen durchführt und der Staatsanwaltschaft dann den fertig ermittelten Fall vorlegt, so dass diese nur noch zu entscheiden hat, ob Anklage erhoben wird. Wer also gerne Kriminalfälle löst, ist bei der Kripo besser aufgehoben. Indes trifft die Staatsanwaltschaft auch selbst Entscheidungen, etwa bei der Verhängung von Strafbefehlen oder bei Einigungen mit dem mutmaßlichen Straftäter außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.
Rechtsanwälte
Rechtsanwälte sind zwar nicht Teil des staatlichen Beamtenapparats, aber dennoch der Rechtspflege zugeordnet. Es gibt Anwältinnen und Anwälte mit einem breiten Angebot und solche mit einem speziellen Portfolio. Eine Strafverteidigung kann Menschen vor dem Gefängnis retten. Sie sorgt dafür, dass auch ein Straftäter einen fairen Prozess erhält und dass nach Möglichkeit unschuldige Personen nicht bestraft werden. Inwieweit der Erfolg durch Einsatz von Taktiken wie Prozessverschleppung erreicht werden soll – es gibt immer weniger Zeugen, die sich an immer weniger erinnern – ist eine schwierige Gewissensangelegenheit. Doch auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten wird es nicht jedem liegen, den Konzern gegen den geschädigten Kunden zu vertreten. Kein Anwalt kann gezwungen werden, solche Fälle zu übernehmen, wenn ihn nicht wirtschaftliche Gründe faktisch dazu zwingen. Ist der Anwalt in einer Kanzlei angestellt, wird er sich regelmäßig nicht gegen ein Mandat zur Wehr setzen können.
Die Grundentscheidung im Anwaltsberuf ist erst einmal die, selbst eine Kanzlei zu gründen und zu leiten oder in eine bestehende Kanzlei einzutreten. Eine eigene Kanzlei verursacht laufende Kosten wie Miete und Gehalt für Angestellte. Wer in eine bestehende Kanzlei einsteigt, hat diese Sorgen nicht, ist jedoch ein Rädchen im Getriebe. Vor allem in einer Großkanzlei mag viel Geld zu verdienen sein, oftmals ist das aber hart erkauft.
Justiziar/in
Anwaltliche Tätigkeit in einem größeren Unternehmen oder einer öffentlichrechtlichen Anstalt oder Körperschaft wird von Juristen ausgeübt, die ausschließlich für diese Stelle tätig sind und Justiziar bzw. Justiziarin genannt werden. Neben der Abwehr von Ansprüchen geht es dort auch um die Gestaltung von Verträgen, von AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen – etc., was Kreativität voraussetzt.
Notare
Eine Zwischenstellung zwischen offiziell-staatlicher Aufgabe und freiberuflicher Tätigkeit nehmen Notare ein. Bestimmte Verträge sind nur gültig, wenn sie notariell beurkundet werden, z. B. ein Grundstückskaufvertrag. Das bestimmt das Gesetz (§ 311b BGB). Der Notarin oder der Notar hat in diesen Fällen die Aufgabe, die Parteien über die Folgen ihres Tuns zu informieren und vor allem vor unüberlegten Handlungen zu warnen. Die Vorteile einer erhöhten Sicherheit bietet z. B. das notariell beurkundete Testament.
Lehre
Schließlich gibt es den Weg in die Lehre. Um hier wirklich weiterzukommen, ist die Promotion erforderlich. Eine juristische Promotion ist natürlich auch für andere Berufszweige bis heute von Vorteil. Für Anwältinnen und Anwälte bringt sie Reputation, in anderen Bereichen mögen sich die Aufstiegschancen vergrößern. Für die akademische Laufbahn ist sie unabdingbar. Traditionell ist es erforderlich, eine eigenständige Monographie abzufassen. Sie befasst sich mit einem Rechtsproblem, nicht mit einem konkreten Sachverhalt. Nach Abgabe und Korrektur der Arbeit erfolgt, sofern diese den Anforderungen entspricht, eine mündliche Prüfung, die Rigorosum genannt wird. Es werden mit dem Thema der Arbeit zusammenhängende Wissensgebiete abgefragt.
Nach der Veröffentlichung der Arbeit kann dem Namen auf dem Kanzleischild oder der Homepage ein „Dr. iur.“ vorangestellt werden. Die gesellschaftliche Bedeutung des Doktorgrades schwindet. Die Bedeutung einer erfolgreichen Promotion für eine wissenschaftliche Laufbahn ist allerdings ungebrochen. Der Doktorgrad bescheinigt die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten. Die Promotion ist faktisch die Eintrittskarte in die Welt der Wissenschaft, insbesondere im Hinblick auf Publikationen und zumindest für die meisten Lehrtätigkeiten im Bereich des Rechts.
Die klassische akademische Ausbildung für die universitäre Lehre – die in der Rechtswissenschaft noch deutlich überwiegt – erfordert sodann die Habilitation. Üblicherweise sind Habilitanden – spätestens in dieser Phase – wissenschaftliche Mitarbeiter an einem Lehrstuhl oder an einem Fachgebiet, um schon in die Lehre und in die Forschung hineinzuwachsen. Nach dem Abschluss der Habilitation wird ihnen die „venia legendi“, die Lehrbefähigung verliehen. Sie sind nun Privatdozenten (PD) und können auf eine Universitätsprofessur hoffen. Doch die Habilitation ist dafür keine Garantie. Vielmehr muss man sich bewerben, – einen Probevortrag halten – und hoffen, einen Ruf zu erhalten, wofür nicht unerheblich ist, seine Umzugswilligkeit unter Beweis zu stellen. Für andere Bildungseinrichtungen reicht die Promotion, nicht aber für eine Universitätslaufbahn. Juniorprofessuren, für die eine Promotion ausreichend ist, stellen in der Rechtswissenschaft bisher seltene, doch zunehmend häufigere Ausnahmen dar.
Schlussgedanken
Allzu weit in die Zukunft hinein sollte man wohl nicht planen. Zum einen kann es sein, dass es nicht so läuft, wie erhofft. Zum anderen tun sich häufig Wege auf, die zuvor nicht zu erahnen waren. Im Laufe der Zeit zeigt sich meist von selbst, in welche Richtung der Weg fortgesetzt werden sollte. Schließlich darf auch der Zufall nicht ganz außer Acht gelassen werden, der ab und an einen glücklichen, noch in keiner Karte verzeichneten Weg öffnet. Große Sorge um die Zukunft braucht sich niemand zu machen. Es gilt der Grundsatz: "Gute Juristen werden immer gebraucht". Gut" ist hier nicht notenmäßig gemeint, sondern schließt viele Fertigkeiten ein, wie Realitätssinn und soziale Kompetenz.
Stand: September 2026
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