WALHALLA Fachverlag
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Tarifeinigungen im Länderbereich
5,9 Prozent mehr Gehalt in mehreren Schritten – so lautet das Ergebnis der Tarifverhandlungen, die die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Februar 2026 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und im März 2026 mit dem Land Hessen, das der TdL nicht angehört und eigenständige Verhandlungen führt, erzielt haben.
Kernforderungen an Arbeitgeber
Am 17. November 2025 setzten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion) den Auftakt der Tarifrunde für die rund 860.000 Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen). Sieben Prozent mehr Geld bei einem Mindestbetrag von 300 Euro bei einem Jahr Laufzeit wären nach Gewerkschaftsvorstellungen schon nötig, um die Attraktivität des Arbeitgebers sicherzustellen und die Leistung der Arbeitnehmer entsprechend zu würdigen.
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) wies die Forderung umgehend zurück; der Mindestbetrag von 300 Euro würde für manche Beschäftige eine Lohnerhöhung von 12,3 Prozent bedeuten und die Länder wären mit Mehrkosten von ca. 4 Milliarden Euro belastet. Das sei angesichts der Kassenlage nicht zu verantworten.
Eine Woche später, am 24. November 2025, wurden dieselbe Tarifforderungen an das Land Hessen gerichtet. Es gelte als Investitionsoffensive für Hessen, wenn bei den rund 58.000 hessischen Landesbeschäftigten die Tabellenentgelte um sieben Prozent bei mindestens 300 Euro angehoben werden sollen, so die Arbeitnehmervertreter.
Einkommensrunde 2025/2026 der TdL
Begleitet von den üblichen Warnstreiks fanden am 9. Dezember 2025, Mitte Januar 2026 und vom 11. bis 14. Februar 2026 die Verhandlungsrunden zwischen der TdL und den Gewerkschaften statt. Am 14. Februar 2026 verständigten sich die Tarifpartner auf eine Einigung, die spürbare Einkommensverbesserungen für die Arbeitnehmer vorsieht:
Zum 1. April 2026 erhöhen sich die Tabellenentgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Weitere Anhebungen erfolgen zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent. Gerundet beträgt die Gesamterhöhung 5,9 Prozent bei einer Laufzeit bis 31. Januar 2028.
Bei den Auszubildenden, Praktikanten und dual Studierenden erhöhen sich die Vergütungen ab dem 1. April 2026 um 60 Euro, ab dem 1. März 2027 um weitere 60 Euro und ab dem 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro. Weitere Aspekte der Tarifeinigung sind die Erhöhung der Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit sowie eine Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost an West.
Tarifrunde Hessen 2026
Im Anschluss an die Tarifrunde der Länder fanden die eigenständigen Tarifverhandlungen in Hessen statt. Gestartet wurde am 27. Februar 2026, der Durchbruch gelang in den zweitägigen Gesprächen am 26. und 27. März 2026.
Die Entgelte der hessischen Tarifbeschäftigten werden in zwei Schritten um (gerundet) 5,9 Prozent erhöht (zum 1. Juli 2026 um 3,0 Prozent bei einem Mindestbetrag von 110 Euro und zum 1. Oktober 2027 um weitere 2,8 Prozent). Die Laufzeit beträgt 25 Monate und endet am 28. Februar 2028.
Die Vergütung der Auszubildenden erhöht sich zum 1. Juli 2026 um 80 Euro sowie zum 1. Oktober 2027 um 70 Euro. Ferner haben sich die Verhandlungsparteien auf Schutzregelungen für Beschäftigte bei der Einführung von KI-Anwendungen und auf die Verlängerung des Landesticket Hessen verständigt, mit dem die Landesbeschäftigten kostenlos den öffentlichen Nahverkehr in Hessen in Anspruch nehmen können.
Übertragung auf die Landes- und Kommunalbeamten
Nach der Einigung erhoben die Gewerkschaftsvertreter die übliche Forderung: Das Tarifergebnis möge zeit- und inhaltsgleich auf die Landes- und Kommunalbeamten übertragen werden. Hierfür ist eine Gesetzesänderung der Besoldungsgesetze der Länder erforderlich.
Im Bereich der TdL würden von den vereinbarten Gehaltssteigerungen für die Tarifbeschätigten ca. 2,24 Millionen Beamte der Länder sowie 330.000 Beamte der Kommunen profitieren; in Hessen wären es knapp 120.000 Landes- und Kommunalbeamte insgesamt.
Die TdL beziffert die Mehrkosten der Tarifeinigung auf 4,11 Milliarden Euro, bei einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme auf den Beamten entstünden Mehrkosten in Höhe von weiteren 12,34 Milliarden Euro.
Es ist damit zu rechnen, dass einige Länder von einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme Abstand nehmen, um so Kosten zu sparen. Ministerpräsident Söder hat etwa angekündigt, dass die Besoldungserhöhungen erst mit einem halben Jahr Verzögerung wirksam werden.
Hessens Innnenminister Poseck hat jedoch angekündigt, sein Land werde das Ergebnis zeitgleich auf den Beamtenbereich übertragen. Die Mehrkosten bezifferte er auf etwas unter einer Milliarde Euro (bei Einbeziehung der Beamten und Tarifbeschäftigten).
Jürgen Grünling
WALHALLA Fachverlag
Bach-Terhorst
Jahrbuch zum Tarifvertrag der Länder mit allen wichtigen Tariftexten und den Entgeltordnungen
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