WALHALLA Fachverlag
Der WALHALLA Fachverlag ist mit klassischen Loseblatt- und Buchprodukten sowie elektronischen Publikationen (CD-ROMs, Online-Dienste) führend im Bereich Recht, Wirtschaft, öffentliche Verwaltung, Soziale Arbeit und Bundeswehr.
Wissen für die Praxis: Die Titel des WALHALLA Fachverlags bieten kompaktes Fachwissen für die täglichen Probleme und wertvolle Informationen zu den Grundlagen beruflichen Handelns. Akademisch-trockene Theorien haben Sie dabei nicht zu befürchten. Unsere Autoren bieten Ihnen konkrete Zahlen und harte Fakten. Fachlich auf neuestem Stand berücksichtigen sie gesellschaftliche Entwicklungen genauso wie wirtschaftliche Trends - übersichtlich, praxisorientiert und leicht verständlich.
WALHALLA-Titel sind für Menschen konzipiert, deren Zeit kostbar ist. Für Leser, die die Unterstützung professioneller Experten suchen. Kurzum für Menschen, die weiterkommen wollen.
Von „Hartz IV“ über das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende – geregelt im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – steht erneut vor einem tiefgreifenden Wandel. Mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des SGB II wird die Vorschrift zum 1. Juli 2026 umfassend reformiert – und zugleich politisch neu akzentuiert. Die Reform knüpft an die lange Entwicklungslinie von „Hartz IV“ über das Bürgergeld bis hin zur nun geplanten Grundsicherung an.
Seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 prägte das Leitbild des „Förderns und Forderns“ die Grundsicherung. Mit dem Bürgergeldgesetz 2023 sollte ein Kurswechsel eingeleitet werden: mehr Vertrauen, stärkere Qualifizierung und ein weniger sanktionsorientierter Umgang mit Leistungsberechtigten. Doch bereits kurz nach Einführung geriet das Bürgergeld politisch unter Druck. Angesichts Fachkräftemangels und kontroverser Debatten über Arbeitsanreize setzte sich zunehmend die Forderung nach einer stärkeren Aktivierung durch.
Die Reform ab Juli 2026 versteht sich daher ausdrücklich als „Nachschärfung“ des Bürgergeldes. Ziel ist eine arbeitsmarktnähere und verbindlichere Grundsicherung. Der Gesetzgeber betont stärker die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten und die schnelle Integration in Erwerbsarbeit. Gleichzeitig sollen Missbrauchsmöglichkeiten begrenzt und die Jobcenter mit erweiterten Steuerungs- und Kontrollinstrumenten ausgestattet werden.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört zunächst die symbolträchtige Umbenennung des „Bürgergeldes“ in „Grundsicherungsgeld“. Inhaltlich wird der Vermittlungsvorrang wieder deutlich gestärkt: Die schnelle Aufnahme von Arbeit erhält künftig Vorrang vor längerfristigen Qualifizierungsmaßnahmen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft umfassend einsetzen; auch die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit wird stärker eingefordert.
Zugleich verschärft die Reform die Mitwirkungs- und Sanktionsregelungen. Der Kooperationsplan wird verbindlicher ausgestaltet, ergänzende Verwaltungsakte erleichtern den Jobcentern ein schnelleres Eingreifen. Sanktionen werden vereinheitlicht; bei Pflichtverletzungen gilt künftig regelmäßig eine Leistungsminderung von 30 Prozent. Wiederholte Meldeversäumnisse können sogar zum vollständigen Leistungswegfall führen.
Auch bei Vermögen und Unterkunftskosten gelten künftig strengere Maßstäbe. Die Karenzzeit beim Vermögen entfällt, die Höhe des Schonvermögens wird nach Lebensalter gestaffelt und Unterkunftskosten werden stärker begrenzt.
Daneben enthält die Reform aber weiterhin fördernde Elemente. So wird der Zugang zu Förderinstrumenten für Langzeitleistungsbeziehende erleichtert, Gesundheitsaspekte sollen stärker berücksichtigt und junge Menschen intensiver unterstützt werden. Zudem setzt die Reform auf Digitalisierung und effizientere Verwaltungsverfahren in den Jobcentern.
Insgesamt markiert die Reform eine deutliche Rückverschiebung hin zu einem stärker aktivierenden Sozialstaat. Während das Bürgergeld vor allem auf Kooperation und Vertrauen setzte, rücken nun Verbindlichkeit, Kontrolle und Arbeitsmarktintegration wieder stärker in den Mittelpunkt. Ob diese Neuausrichtung die gewünschte Balance zwischen sozialer Absicherung und Aktivierung erreicht, dürfte die sozialpolitische Debatte auch über den 1. Juli 2026 hinaus prägen.
Barbara Bayer, Leiterin Lektorat & Produktmanagement
Arbeitsbuch Bürgergeld-Reform: Das neue SGB II
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Vergleichende Gegenüberstellung/Synopse Gesetzesmaterialien und Erläuterungen zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende
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Grundlagen - SGB II: Grundsicherung für Arbeitsuchende
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