Rentenreform 2026 – das sind die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission

Die gesetzliche Rente steht angesichts des demografischen Wandels vor grundlegenden Herausforderungen: Immer weniger Erwerbstätige finanzieren immer mehr Rentenbeziehende. Vor diesem Hintergrund hat die Alterssicherungskommission 2026 umfassende Reformvorschläge vorgelegt, die das gesamte System der Altersvorsorge neu ausrichten sollen.

Diese Seite bietet einen kompakten Überblick über die 33 Empfehlungen der Kommission – von der Stabilisierung des Rentensystems über neue Vorsorgemodelle bis hin zu Fragen der Generationengerechtigkeit.

Ergänzend finden Sie eine Auswahl an Literatur, die Sie bei Ihrer persönlichen Rentenplanung unterstützen kann und/oder die aktuelle Reform näher beleuchtet.

 

Hintergrund zur Rentenreform

Die gesetzliche Rente gehört zu den wichtigsten Säulen des deutschen Sozialstaats. Über Jahrzehnte funktionierte das Prinzip vergleichsweise einfach: Die Beschäftigten von heute finanzieren mit ihren Beiträgen die Renten der aktuellen Rentnergeneration. Doch dieses System gerät zunehmend unter Druck. Immer weniger Erwerbstätige müssen für immer mehr Rentnerinnen und Rentner aufkommen. Die geburtenstarken Babyboomer gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand, während die Zahl der Beitragszahler langsamer wächst.

Nach Einschätzung der Bundesregierung und der Alterssicherungskommission reichen kleinere Korrekturen nicht mehr aus, um die gesetzliche Rentenversicherung langfristig stabil zu halten. Ohne Reformen würden die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber steigen, während das Rentenniveau unter Druck geraten könnte. Gleichzeitig müssen die Interessen der heutigen Rentner, der Beschäftigten und der jüngeren Generationen in Einklang gebracht werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung Anfang 2026 die Alterssicherungskommission eingesetzt. Das unabhängige Expertengremium erhielt den Auftrag, Vorschläge für die Zeit nach 2031 zu entwickeln und die Altersvorsorge in Deutschland zukunftsfest zu machen. Nach monatelanger Arbeit legte die Kommission im Juni 2026 einen umfassenden Reformbericht mit 33 Empfehlungen vor. Ziel ist es, die Alterssicherung langfristig zu stabilisieren, Altersarmut vorzubeugen und die Belastungen des demografischen Wandels gerechter zwischen den Generationen zu verteilen.

Die Vorschläge greifen dabei deutlich weiter als frühere Rentenreformen. Sie betreffen nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung, sondern das gesamte Altersvorsorgesystem. Dazu gehören unter anderem Änderungen beim Renteneintrittsalter, eine stärkere Einbindung weiterer Berufsgruppen in die Rentenversicherung, neue kapitalgedeckte Vorsorgeelemente nach internationalem Vorbild sowie Maßnahmen gegen Altersarmut. Gleichzeitig soll die gesetzliche Rente auch künftig das Fundament der Alterssicherung bleiben.

Ein zentrales Ziel der Kommission lautet, dass Menschen im Ruhestand ihren bisherigen Lebensstandard besser sichern können. Erstmals wird dafür eine konkrete politische Zielgröße genannt: Durchschnittsverdienende sollen im Alter langfristig mindestens 70 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens erreichen können – durch das Zusammenspiel von gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersvorsorge und privatem Vermögensaufbau.

Die vorgeschlagenen Reformen sind weitreichend und teilweise umstritten. Sie würden Millionen Beschäftigte, Selbstständige, Rentner und künftige Generationen betreffen. Noch handelt es sich nicht um beschlossene Gesetze, sondern um Empfehlungen an die Bundesregierung. Dennoch markieren sie einen wichtigen Ausgangspunkt für die Rentendebatte der kommenden Jahre.

 

Die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission – einfach erklärt

1. Zielgröße für Altersversorgung

Als grobe Orientierung soll gelten, dass Menschen im Alter mindestens etwa 70 % ihres letzten Nettoeinkommens nach Steuern zur Verfügung haben. Für Menschen mit niedrigem Einkommen soll dieser Anteil höher sein, damit sie im Alter gut leben können. Dieser Richtwert dient vor allem dazu, rechtzeitig zu erkennen, wenn das Rentensystem nicht mehr gut genug funktioniert, und dann rechtzeitig reagieren zu können. 

 

2. Neue Kennzahl: Nettoersatzquote

Künftig soll regelmäßig gezeigt werden, wie viel Geld im Alter im Vergleich zum letzten Nettogehalt zur Verfügung steht. Dabei wird berechnet, wie viel Prozent des früheren Einkommens nach dem Renteneintritt übrig bleiben – für typische Beispiele wie Durchschnitts- und Geringverdienende. Dabei sollen die gesetzliche Rente das gesamte Einkommen im Alter berücksichtigt werden, damit klarer wird, wie gut Menschen im Alter abgesichert sind.

 

3. Besserer Überblick über die Altersvorsorge

Die Altersvorsorge soll genauer erfasst werden. So soll sichtbar werden, wie hoch die Rente im Verhältnis zum früheren Einkommen ist, wie die Vorsorgearten zusammenwirken und ob Menschen im Alter genug zum Leben haben. Dafür sollen Datenbasis und digitale Erfassung verbessert werden, damit Probleme früher erkannt und unterschiedliche Gruppen der Bevölkerung besser berücksichtigt werden.

 

4. Bessere Planung der Rente und mehr Finanzwissen

Die Digitale Rentenübersicht soll so verbessert werden, dass Menschen leichter verstehen, wie viel Rente sie bekommen und wie sie zusätzlich vorsorgen können. Außerdem sollen mehr Informationen aus allen Rentensystemen zusammengeführt und einfacher dargestellt werden. Zusätzlich soll es mehr Finanzbildung geben, damit Menschen frühzeitig bessere Entscheidungen für ihre Rente treffen können.

 

5. Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung

Wenn Menschen im Durchschnitt länger leben, soll das Rentenalter nach 2031 leicht steigen. Dabei soll die zusätzliche Lebenszeit so aufgeteilt werden, dass ein Teil länger gearbeitet wird und ein Teil länger im Ruhestand verbracht werden kann. Nach heutigen Annahmen würde das Rentenalter zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate auf 67,5 Jahre steigen. Außerdem soll regelmäßig geprüft werden, ob diese Regelung noch passt.

 

6. Keine abschlagsfreie Frührente nach langen Beitragsjahren

Die Möglichkeit, nach besonders vielen Beitragsjahren früher ohne Rentenkürzung in Rente zu gehen, soll abgeschafft werden. Künftig soll ein früherer Rentenstart nur noch mit Abschlägen möglich sein. Begründet wird das damit, dass von der bisherigen Regelung v.a. Menschen mit höheren Einkommen und stabileren Erwerbsbiografien profitieren, während andere sie oft nicht nutzen können.

7. Kein Renteneintritt nur nach Beitragsjahren

Es soll keine Regel geben, bei der man allein wegen vieler Arbeitsjahre früher ohne Rentenabschläge in Rente gehen kann. Ein solches System wäre schwer gerecht zu machen, weil es Menschen mit Unterbrechungen im Berufsleben, Frauen und bestimmte Berufsgruppen benachteiligen würde. Außerdem würden gleiche Beiträge nicht mehr automatisch zu gleichen Renten führen. Deshalb soll der Renteneintritt weiterhin immer auch an ein Mindestalter gekoppelt bleiben.

 

8. Mindestalter für langjährig Versicherte steigt

Das Mindestalter für die "langjährig Versicherte"-Rente soll von 63 auf 64 Jahre steigen. Danach soll es sich weiter parallel zum regulären Rentenalter erhöhen, sodass der mögliche Zeitraum für einen früheren Rentenstart gleich bleibt. Ziel ist, zu verhindern, dass Menschen zu früh in Rente gehen und dadurch dauerhaft zu wenig Geld im Alter haben oder auf Grundsicherung angewiesen sind. Wer länger arbeitet, bekommt dafür weiterhin eine höhere Rente durch zusätzliche Beiträge.

 

9. Faire Abschläge und Zuschläge bei Rentenbeginn

Die Renten sollen weiterhin so berechnet werden, dass es finanziell keinen Vorteil oder Nachteil für die Gemeinschaft gibt, egal ob jemand früher oder später in Rente geht. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere Monatsrente, wer später geht, eine höhere. So soll sichergestellt werden, dass das System fair und ausgewogen bleibt und niemand durch den Zeitpunkt des Rentenbeginns ungerecht bevorzugt oder benachteiligt wird.

 

10. Bessere Unterstützung bei Gesundheit und Rente

Die gesundheitliche Betreuung und Beratung rund um die Rente sollen verbessert werden, damit frühzeitig gesundheitliche Probleme im Berufsleben erkannt werden. Menschen mit Erwerbsminderungsrente, die wieder arbeiten möchten, sollen mehr Zeit und bessere Chancen bekommen. Für ältere Menschen, die gesundheitlich nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, soll der Zugang zur Rente einfacher werden.

 

11. Hinterbliebenenrente modernisieren und prüfen

Die Regeln für die Hinterbliebenenrente sollen überprüft und an heutige Lebens- und Familienmodelle angepasst werden. Hintergrund ist, dass sich die Gesellschaft stark verändert hat und die aktuelle Ausgestaltung teilweise nicht mehr gut dazu passt, wie Menschen heute leben und arbeiten. Da das Thema komplex ist, sollen verschiedene Reformmöglichkeiten zunächst genauer untersucht werden, bevor Entscheidungen getroffen werden.

 

12. Mehr Unterstützung für Gesundheit und Arbeit

Die Rehabilitation soll gezielt gestärkt werden, damit Menschen länger gesund arbeiten können und nicht früh aus dem Berufsleben ausscheiden müssen. Dafür soll das Geld für Reha-Leistungen besser an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Gut funktionierende Reha-Maßnahmen helfen den Betroffenen, den Unternehmen und dem Sozialsystem, weil weniger Menschen frühzeitig in Erwerbsminderungsrente gehen müssen.

 

13. Altersteilzeit später und ohne „Blockmodell“

Altersteilzeit soll künftig erst ab 58 Jahren möglich sein und sich später automatisch am Rentenalter orientieren. Das bisherige "Blockmodell", bei dem man zuerst voll arbeitet und dann komplett aussteigt, soll abgeschafft werden. Stattdessen soll nur noch eine echte Teilzeitlösung gelten, bei der man bis zur Rente reduziert weiterarbeitet. Ziel ist, dass Menschen länger im Arbeitsleben bleiben und dadurch auch höhere Rentenansprüche aufbauen.

 

14. Rentenanpassung an Löhne und Demografie koppeln

Die Renten sollen jährlich an die Lohnentwicklung angepasst werden, aber die demografische Entwicklung stärker berücksichtigen. Wird das System stärker belastet, sollen die Rentenerhöhungen gedämpft werden. Ziel ist, die Renten langfristig finanzierbar zu halten, ohne dass das Rentenniveau im Vergleich zum heutigen Recht sinkt. So sollen die Lasten fair zwischen Beitragszahlern und Rentnern verteilt werden und das System stabil bleiben.

 

15. Schutz des Rentenniveaus beim Übergang zur neuen Kapitalrente

Damit das Rentenniveau auch nach der Reform nicht sinkt, soll es für neue Rentner ab 2032 einen zeitlich begrenzten Zuschlag geben. Dieser gleicht aus, dass die neue gesetzliche Kapitalrente für viele zunächst noch nicht genug aufgebaut ist. Der Zuschlag wird nach und nach kleiner, sobald die Kapitalrente stärker wirkt. Die Kosten dafür sollen aus Steuermitteln bezahlt werden.

 

16. Einheitliche Beiträge und keine neuen Einkommensarten in der Rentenversicherung

Der Beitrag zur gesetzlichen Rente soll für alle gleichbleiben und sich weiterhin nur nach dem Lohn aus Arbeit richten – unabhängig von Einkommen, Kinderzahl oder anderen Faktoren. Auch zusätzliche Einkünfte wie Miete oder Kapital sollen nicht in die Rentenbeiträge einbezogen werden. Die Grenze, bis zu der Beiträge gezahlt werden müssen, soll ebenfalls unverändert bleiben. Ziel ist, das bestehende System stabil zu halten.

 

17. Klare Trennung zwischen Beiträgen und staatlicher Finanzierung

Es soll deutlicher festgelegt werden, welche Rentenleistungen durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind und welche aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt werden müssen. Leistungen, die der Gesellschaft dienen, sollen vollständig vom Staat finanziert werden. Dadurch sollen die Beitragszahler nicht zusätzlich belastet werden. Außerdem soll der staatliche Anteil an der Rentenfinanzierung transparenter dargestellt werden.

 

18. Besserer Zugang zu Grundsicherung

Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung sollen diese leichter bekommen. Dafür sollen Sozialleistungen einfacher erklärt, besser zugänglich und stärker aktiv angeboten werden – zum Beispiel durch persönliche Beratung, digitale Hilfe und verständlichere Anträge. Außerdem sollen mehr Menschen auf mögliche Ansprüche hingewiesen werden, damit niemand aus Unwissenheit, Scham oder Überforderung ohne ausreichendes Einkommen bleibt.

 

19. Mehr Geld im Alter durch Rentenbeiträge

Menschen, die in die gesetzliche Rente eingezahlt haben, sollen im Alter immer mehr Geld haben als Menschen ohne oder mit nur wenigen Beiträgen. Dafür soll bei der Grundsicherung ein Teil der gesetzlichen Rente nicht mehr vollständig angerechnet werden. So lohnt sich das Einzahlen in die Rentenversicherung auch dann, wenn später zusätzlich Grundsicherung nötig ist, weil die eigenen Rentenansprüche sonst kaum einen Unterschied machen würden.

 

20. Kein Zwang zur vorzeitigen Rente bei Langzeitarbeitslosigkeit

Menschen sollen nicht mehr gegen ihren Willen gezwungen werden können, frühzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen, wenn sie lange arbeitslos sind. Stattdessen sollen Jobcenter weiter versuchen, sie in Arbeit zu vermitteln oder zu qualifizieren – auch in höherem Alter. Ziel ist, dass Menschen möglichst lange arbeiten können und nicht zu früh dauerhaft aus dem Arbeitsleben gedrängt werden.

 

21. Einheitliche Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen

Langfristig soll ein gemeinsames Rentensystem für alle Erwerbstätigen angestrebt werden. Dazu würden auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Führungskräfte einbezogen. Dadurch gäbe es weniger Unterschiede zwischen Berufsgruppen und mehr Flexibilität bei Jobwechseln. Außerdem könnte das System stabiler und finanziell breiter aufgestellt werden. Auch wenn das zeitnah schwer umzusetzen ist, soll es als Zielbild dienen.

22. Pflicht-Rentenversicherung für Selbstständige

Alle neuen Selbstständigen sollen künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch bereits Selbstständige sollen grundsätzlich einbezogen werden, können aber freiwillig wieder austreten. Ziel ist, dass niemand ohne ausreichende Altersvorsorge bleibt und weniger Menschen im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind. Die Beiträge sollen sich am Einkommen orientieren oder pauschal möglich sein, um Überforderung zu vermeiden.

 

23. Gleiche Reformen für Beamte 

Reformen in der gesetzlichen Rente sollen künftig auch für Beamte gelten, damit beide Systeme fairer und vergleichbarer werden. Gleichzeitig sollen weniger Stellen verbeamtet werden und die öffentlichen Arbeitgeber stärker Rücklagen für spätere Pensionen bilden. Außerdem sollen die Regeln für Beamtenpensionen stärker an die der gesetzlichen Rente angepasst werden, damit die Kosten für den Staat langfristig besser planbar und gleichmäßiger verteilt sind.

 

24. Abgeordnete sollen in die gesetzliche Rente einzahlen

Abgeordnete in Bund und Ländern sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden wie andere Beschäftigte auch. Ihre bisherige Sonderversorgung soll durch eine zusätzliche Regelung ausgeglichen werden. Alternativ sollen ihre Rentenansprüche zumindest ähnlich angepasst werden wie die der gesetzlichen Renten. Die Änderung kann ab der nächsten Wahlperiode umgesetzt werden und hat kaum Auswirkungen auf das gesamte Rentensystem.

 

25. Vorstände sollen in die gesetzliche Rente einzahlen

Mitglieder von Vorständen großer Aktiengesellschaften sollen künftig wie andere Beschäftigte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Damit würden sie nicht mehr von der Rentenversicherung ausgenommen, auch wenn ihre Einkommen hoch sind. Die finanziellen Auswirkungen auf das Rentensystem wären gering, da es nur wenige Betroffene gibt.

 

26. Minijobs voll in die Sozialversicherung einbeziehen

Minijobs sollen nicht mehr von der Renten- und Sozialversicherung ausgenommen werden. Auch die Möglichkeit, sich "abzumelden", soll entfallen. Ziel ist, dass auch geringfügig Beschäftigte besser fürs Alter abgesichert sind und weniger Menschen in unsicheren Beschäftigungsformen bleiben. Nur für Schülerinnen und Schüler sollen Ausnahmen gelten.

27. Mehr Altersvorsorge durch Kapitalanlagen

Die Altersvorsorge in Deutschland soll stärker durch kapitalgedeckte Elemente, Geldanlagen am Kapitalmarkt, ergänzt werden. Dadurch sollen Renten langfristig stabiler und höher werden, weil sie nicht nur von der Bevölkerungsentwicklung abhängen. Außerdem könnten mehr Menschen von weltweiten Wirtschaftserträgen profitieren.

 

28. Zusätzliche kapitalgedeckte Rente in der GRV

Neben der Umlagerente soll eine verpflichtende, kapitalgedeckte Zusatzrente eingeführt werden. Dafür zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber zusätzlich einen kleinen Beitrag ein, der von einem zentralen Fonds am Kapitalmarkt angelegt wird. Ziel ist es, die gesetzliche Rente langfristig zu stärken und unabhängiger von der demografischen Entwicklung zu machen. Die Auszahlung erfolgt später als zusätzliche Rente.

 

29. Mehr Betriebsrenten für alle

Die Kommission will, dass deutlich mehr Beschäftigte in Deutschland eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bekommen, weil sie heute noch zu selten genutzt wird – besonders in kleinen Firmen und bei niedrigen Einkommen. Dafür sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften 2026 Lösungen erarbeiten, die später in ein Gesetz übernommen werden. Ziel ist, dass langfristig möglichst alle Beschäftigten eine Betriebsrente haben.

 

30. Betriebsrenten einfacher und attraktiver machen

Die Kommission will die betriebliche Altersvorsorge (bAV) vereinfachen und attraktiver machen, damit mehr Menschen sie nutzen. Dafür sollen Bürokratie abgebaut, Kosten über längere Zeit besser verteilt, der Wechsel zwischen Jobs erleichtert und digitale Standards eingeführt werden. Außerdem sollen Förderungen für Geringverdienende regelmäßig angepasst und rechtliche Regeln klarer und schneller überprüfbar werden.

 

31. Frühstart-Rente und Kapitalrente zusammenführen

Die Kommission empfiehlt, die neue Frühstart-Rente für Kinder eng mit der geplanten gesetzlichen Kapitalrente zu verbinden, damit beide Systeme nicht parallel doppelt aufgebaut werden. Dafür sollen Kinder ab sechs Jahren ein individuelles staatliches Vorsorgekonto erhalten, das später in die Kapitalrente übergehen kann. Ziel ist eine möglichst lange und durchgehende Geldanlage vom Kindesalter bis zur Rente, mit einheitlicher Verwaltung und geringeren Kosten durch weniger Doppelstrukturen.

 

32. Private Altersvorsorge eng überwachen

Die Kommission empfiehlt, die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge genau zu beobachten, um zu prüfen, ob sie tatsächlich mehr Menschen erreicht, günstiger wird und bessere Renditen bringt. Dabei sollen insbesondere die Anzahl der abgeschlossenen Verträge, ihre Kosten, ihre Rendite sowie die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt regelmäßig ausgewertet werden. So kann früh erkannt werden, ob die Reform funktioniert oder ob nachgesteuert werden muss.

 

33. DRV effizienter und zentraler organisieren

Die Kommission will die Deutsche Rentenversicherung stärker zentralisieren und vereinfachen, damit sie schneller und effizienter arbeiten kann. Statt vieler regionaler Träger soll die Steuerung stärker bei der DRV Bund gebündelt werden, während regionale Beratungsstellen für Bürgernähe erhalten bleiben. Gleichzeitig sollen Doppelstrukturen abgebaut, Prozesse digitalisiert und die Selbstverwaltung verschlankt werden, um Entscheidungen klarer und Verwaltungskosten geringer zu halten.

 

Unsere Literaturempfehlungen zur Rentenreform

Diese Empfehlungen sollen Ihnen helfen, sich einen klaren Überblick über die aktuelle Rechtslage und die grundlegenden Prinzipien der Altersvorsorge zu verschaffen und Ihre eigene Rentenplanung besser einzuordnen. Da sich die Rentenpolitik derzeit in einem Reformprozess befindet, bezieht sich die Auswahl auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung. Wir halten diese Übersicht laufend aktuell und passen sie an, sobald neue gesetzliche Änderungen beschlossen oder umgesetzt werden.

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Quelle: bundesregierung.de

Stand: Juni 2026

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