RVG-Erhöhung

Was hat es mit der RVG-Erhöhung bzw. RVG-Anpassung auf sich? Die Rechtsanwaltsgebühren in Deutschland wurden zuletzt im Jahr 2021 angepasst. Angesichts der stetig steigenden Kosten für den Kanzleibetrieb hatte das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf zum neuen Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) veröffentlicht. Dieses Gesetz zielte darauf ab, die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen und somit eine faire Vergütung für die anwaltlichen Dienstleistungen sicherzustellen.

Am 31. Januar 2025 wurde das KostRÄG in der Bundestagssitzung beschlossen und in das Betreuervergütungsgesetz integriert, wodurch es jetzt als Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) bekannt ist. Diese Neuerungen sollten sowohl strukturelle Verbesserungen als auch lineare Erhöhungen der Gebühren mit sich bringen, um den gestiegenen Sach- und Personalkosten gerecht zu werden. Auf seiner Sitzung am 21.03.2025 gab der Bundesrat grünes Licht und stimmte dem KostBRÄG 2025 zu. Neben der Anwaltschaft erhielten damit auch Verfahrensbeistände, Betreuer, Vormünder, Verfahrenspfleger, Sprachmittler und Sachverständige eine höhere Vergütung. 

Verkündet wurde das Gesetz vom 7.4.2025 im BGBl. I Nr. 109 v. 10.04.2025. Das Gesetz trat zum 1.1.2026 in Kraft, wobei Ausnahmen gelten. Die Vergütung von Verfahrensbeiständen änderte sich bereits zum 11.4.2025. Die Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Gerichtsvollzieherkostengesetzes, des Justizverwaltungskostengesetzes, des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes sowie des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sind am 1.6.2025 in Kraft getreten.

Damit Sie zu dem Thema RVG-Anpassung bestens informiert sind, haben wir auf dieser Seite die aktuellsten Informationen und passende Literaturempfehlungen für Sie zusammengestellt.

 

RVG-Erhöhung: Das Wichtigste auf einen Blick

Gebührenerhöhung zur Sicherstellung der Qualität der Rechtspflege

Nachdem die Rechtsanwaltsgebühren zuletzt 2021 erhöht wurden, hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf zum neuen Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) veröffentlicht, wobei der Bundesjustizminister die Bedeutung der Anwaltschaft für den Zugang zur Justiz hervorhob. Angesichts der Inflation und gestiegenen Kosten sei eine Erhöhung notwendig, um die Qualität der Rechtspflege zu sichern. Ziel sei deshalb die Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb.

 

RVG-Anpassung: Strukturelle Änderungen & Erhöhungen laut KostBRÄG

Am 31.01.2025 wurde das KostRÄG in der Bundestagssitzung beschlossen und in das Betreuervergütungsgesetz integriert – jetzt ist es als KostBRÄG (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz) bekannt. Der Entwurf sah eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen und linearen Erhöhungen vor.

Auf seiner Sitzung am 21.03.2025 hatte der Bundesrat grünes Licht gegeben und dem KostBRÄG 2025 zugestimmt (Gesetz v. 7.4.2025, BGBl. I Nr.109 v. 10.4.2025).

Die Betragsrahmen- und Festgebühren sollten um neun Prozent, die Wertgebühren um sechs Prozent steigen. Auch die Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren wurden entsprechend angepasst. Die Honorarsätze für Sachverständige sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher sollten ebenfalls um neun Prozent erhöht werden, um zu verhindern, dass Aufträge aus der Justiz für Sachverständige und Sprachmittler an Attraktivität verlieren. Auch Verfahrensbeistände, die in bestimmten familiengerichtlichen Verfahren als Vertreter der Kindesinteressen bestellt werden, sollten mehr Geld bekommen – sie erhalten eine auf 690 Euro angehobene Pauschalvergütung. Zudem werden die Entschädigungstatbestände für die Telekommunikationsüberwachung an die geänderten technischen Rahmenbedingungen und die veränderten Personal- und Sachkosten angepasst, wie auch die Vergütung beruflicher Betreuer und Vormünder.

 

Strukturelle Änderungen im Vergütungsrecht

Die strukturellen Verbesserungen betreffen das Vergütungsrecht in Familiensachen sowie die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe. Die wichtigsten Änderungen waren:

  • Anhebung der Kappungsgrenze für Wertgebühren von 50.000 auf 80.000 Euro
  • Verringerung des Abschlags in der untersten Wertstufe von 15 Prozent auf zehn Prozent
  • Erhöhung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen von 4.000 auf 5.000 Euro
  • Anhebung der Regelverfahrenswerte in Abstammungs-, Ehewohnungs- und Gewaltschutzsachen um 1.000 Euro
  • Klarstellung, dass die Terminsgebühr auch bei Erörterungen in Familiensachen anfällt
  • Anpassung der Gebühren in Bußgeldsachen an die geänderte Bußgeldkatalog-Verordnung, was zu einer Reduzierung der Gebühr führen kann
  • Erhöhung der Gebühren für Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren

Textausgaben/Praxishilfen

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Stand: Mai 2025

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